Neue gesetzliche Vorgaben für die Besetzung des Medienrats
Saarbrücken, 1. April 2026: Die aktuelle Amtszeit des LMS-Gremiums endet am 31. Dezember 2026. Mit Inkrafttreten des novellierten Saarländischen Mediengesetzes am 17. Oktober 2023 gelten neue Regelungen für die Neukonstituierung des Medienrats. Die Bekanntmachung zum Verfahren wurde heute auf der Website der LMS veröffentlicht: LMSaar.de/medienrat.
Gesetzliche Vorgaben für die Besetzung
Entsendungsberechtigte Organisationen können bis drei Monate vor Ablauf der Amtszeit Vertreter:innen sowie Stellvertretungen für die kommende Amtsperiode benennen. Sind mehrere Organisationen gemeinsam entsendungsberechtigt, müssen sie sich auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Diese Einigung ist spätestens vier Wochen vor der konstituierenden Sitzung des neuen Medienrats mitzuteilen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet ein Losverfahren über die Besetzung des jeweiligen Sitzes.
Wichtige Neuerung: Antragspflicht für Entsendungsberechtigung
Eine zentrale Änderung betrifft die Feststellung der Entsendungsberechtigung einzelner Organisationen: Diese muss künftig teilweise beim Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien des saarländischen Landtages beantragt werden. Die Frist zur Antragstellung endet am 30. Juni 2026.
Weitere Informationen und Kontakt
Ausführliche Informationen zu den Aufgaben des Medienrats und seiner Ausschüsse sowie zum Antragsverfahren sind auf der Webseite der LMS verfügbar.
Für Rückfragen steht der Vorsitzende des Medienrats, Prof. Dr. Stephan Ory, über das Gremienbüro zur Verfügung: gremienbuero@LMSaar.de.
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Der Medienrat der LMS setzt sich aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Vorsitzender in der 10. Amtsperiode (01.01.2023 – 31.12.2026) ist Prof. Dr. Stephan Ory.