Public-Value-Bestimmungsverfahren
Übernahme der ZAK-Pressemitteilung | DIE MEDIENANSTALTEN | 07/2024
Berlin/Saarbrücken, 27.11.2024: 348 Anträge zum Erhalt des Public-Value-Status sind bei der für das Verfahren federführenden Landesanstalt für Medien NRW fristgerecht eingegangen. Das Public-Value-Verfahren zielt darauf ab, privaten Rundfunk- und
Telemedienangeboten, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt und damit zur demokratischen Willensbildung leisten, mehr Sichtbarkeit zu ermöglichen. Denn Vielfalt in den Medien wirkt nur dann, wenn sie auch von den Nutzenden wahrgenommen wird. Zu diesem Zweck müssen private Angebote, die den Public-Value-Status erhalten, auf Benutzeroberflächen, etwa von Smart-TVs, vereinfacht
auffindbar gemacht werden.
Neben 99 bundesweiten Rundfunk- und Telemedienangeboten haben zudem 249 lokale, regionale und landesweite Anbieter einen Antrag zur Aufnahme in die Public-Value-Listungen gestellt – das sind insgesamt 30 Anträge mehr als im ersten Verfahren im Jahr 2022. Die Bekanntgabe der privaten Public-Value-Angebote und der neuen Public-Value-Leistungen erfolgt nach Abschluss der Prüfung aller Anträge voraussichtlich Mitte 2025.
Alle Informationen zum Verfahren und den Kriterien für die Vergabe des Public-Value-Status finden Sie auf der Website der Medienanstalten unter https://www.die-medienanstalten.de/aufgaben/vielfaltssicherung/public-value/.
Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter:
www.die-medienanstalten.de
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