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LMS vor neuen Herausforderungen

PM 08/2024: Ergebnisse der 172. Sitzung des Medienrates der LMS 

Saarbrücken, 17. Mai 2024: Am gestrigen Donnerstag fand in der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) die 172. Sitzung des Medienrates statt. Auf der Tagesordnung des Gremiums standen unter anderem folgende Themen:

Geplante Veränderung von Beteiligungsverhältnissen an Radio Salü

Der Medienrat hat über die beabsichtigte Änderung bei der Veräußerung und Übertragung von Geschäftsanteilen an einen neuen Gesellschafter beraten und keine medienrechtlichen Bedenken geäußert. Die Gesellschafterin Sparkassenförderungsgesellschaft Saar mbH beabsichtigt, ihren 10 %-igen Gesellschaftsanteil an die Saarbrücker Zeitung Medienhaus GmbH zu übertragen. In der Sitzung wurde festgestellt, dass es sich hierbei um eine Beteiligungsveränderung handelt, die keine Auswirkungen auf das Programm von „Radio Salü“ und „Classic Rock Radio“ hat.

Grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung im Netz

Die Medienanstalten haben in den vergangenen Monaten mehrfach unter Beweis gestellt, dass und wie sie in ihren föderalen Strukturen die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung im Netz vorantreiben. Durch die nun erfolgte Einbindung der Medienanstalten ins Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) erfolgt eine Stärkung der staatsfernen und unabhängigen Medienaufsicht. Die Arbeitsprozesse einer eigens eingerichteten Taskforce, in der auch die LMS mitarbeitet, folgen dem Prinzip „Straftaten verfolgen, medienrechtlich unzulässige Inhalte löschen“ und binden alle relevanten Akteure effizient ein. Angesichts der Gewalt und des Terrors in Nahost konnten so in kurzer Zeit über 600 Fälle von Hassrede und Gewaltdarstellung an die Europäische Kommission gemeldet werden. Das sind mehr Fälle als jeder andere europäische Mitgliedsstaat gemeldet hat - ein entscheidender Beitrag zur Rechtsdurchsetzung im Netz.

Die LMS hat mit dem Landespolizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein mehrfach nachgeahmtes Verfahren entwickelt, wie die unter der Kooperation zwischen der Zentralen Meldestelle des BKA für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) und den Landesmedienanstalten eingehenden Löschanregungen von absolut unzulässigen Inhalten nach § 4 JMStV unter Wahrung des Haftungsregimes bearbeitet werden können.

Weiterhin legte die Verwaltung dem Medienrat einen Zwischenbericht für ein Finanzierungskonzept vor, welches die funktionsadäquate Ausstattung der LMS und die Ressourcen zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben sicherstellen soll.

Die komplette Tagesordnung des öffentlichen Teils finden Sie unter: LMSaar.de/medienrat. Die nächste Sitzung des Medienrates findet am 19. September 2024 statt.

Pressekontakt
Julia Kaiser
Leiterin der Pressestelle und
des Büros der Direktorin
Telefon: 0681/38 988-11
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