Medienintermediäre
Unter den Begriff Medienintermediär fallen insbesondere Suchmaschinen und Soziale Netzwerke, also Dienste, die Inhalte zwischen Inhalteanbietern und Nutzer:innen vermitteln. Diese Vermittlung erfolgt durch Aggregation, Selektion und Präsentation der Inhalte. Der Anbieter des Medienintermediärs hat dabei entscheidenden Einfluss auf die Meinungs- und Angebotsvielfalt der Inhalte, die letztlich bei den Nutzer:innen ankommen.
Einführung
Medienintermediäre werden täglich von unzähligen Nutzer:innen als Informationsquelle genutzt – häufig ohne, dass sie es überhaupt merken und haben daher einen großen Einfluss auf die Meinungsbildung. Die meisten Menschen greifen vor allem auf wenige große Medienintermediäre zurück, die wegen ihrer zentralen Vermittlerrolle potentiell Einfluss auf den Zugang zu Informationen nehmen könnten.
Medienintermediäre sind Telemedien, die auch journalistisch gestaltete Angebote von Dritten zusammentragen, auswählen und allgemein zugänglich präsentieren. Beispiele sind Suchmaschinen wie Google, soziale Netzwerke wie Facebook und Videoportale wie YouTube. Sie fungieren als Vermittler zwischen Medieninhalten und denjenigen, die Inhalte nutzen. Medienintermediäre haben einen zunehmenden Einfluss auf die Meinungsbildung.
Durch ihre regelmäßig von Algorithmen gesteuerte Selektions-, Anordnungs- und Präsentationsfunktion beeinflussen sie das zugängliche Angebot an Informationen und lenken die Aufmerksamkeit der Nutzer:innen. Die Funktionsweise der Algorithmen ist häufig intransparent. Hierbei besteht die Gefahr, dass Medienintermediäre einseitig Einfluss auf die Meinungsvielfalt nehmen. Der Medienstaatsvertrag wirkt dem entgegen, in dem er Medienintermediäre erstmals einer eigenständigen Regulierung mit dem Ziel der Vielfaltssicherung unterstellt.
Transparenzgebot
Eine Maßnahme ist das Transparenzgebot: Anbieter von Medienintermediären sind dazu verpflichtet, Informationen über die Funktionsweise ihrer eingesetzten Algorithmen bereitzustellen. Ziel ist es, Transparenz in Bezug auf die Auswahl und Gewichtung von Inhalten zu schaffen.
Die vielfältigen Entscheidungsprozesse innerhalb dieser Systeme, die oft auch unter Einsatz von Algorithmen erfolgen, bevor etwa auf eine Suchanfrage eine Ergebnisliste präsentiert wird, stellen für die allermeisten Menschen eine wahre Blackbox dar. Welche technischen, konzeptionellen, wirtschaftlichen oder auch finanziellen Aspekte dabei eine Rolle spielen, ist oft nicht klar. Um den Nutzer:innen dennoch eine informierte Nutzung solcher Dienste zu ermöglichen, schreibt der Medienstaatsvertrag deshalb vor, dass die Anbieter von Suchmaschinen oder Sozialen Netzwerken Informationen bereitstellen müssen über die Kriterien, die über Zugang und Verbleib von Inhalten und über Aggregation, Selektion und Präsentation von Inhalten entscheiden sowie über die Funktionsweise der eingesetzten Algorithmen. Dies muss in verständlicher Sprache geschehen, damit die Nutzer:innen nachvollziehen können, wie eine Suchergebnisliste oder ein Newsfeed zustande kommt.
Diskriminierungsfreiheit
Weil sich die Mediennutzung immer weiter von der klassischen Information über Rundfunk und Zeitungen weg und hin ins Internet verlagert, haben Anbieter von Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken mittlerweile eine Gatekeeper-Funktion, durch die sie erheblichen Einfluss auf die Auffindbarkeit von Nachrichteninhalten und damit auf die Meinungsbildung haben.
Zur Sicherung zur Sicherung der Meinungsvielfalt journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, auf deren Wahrnehmung sie besonders hohen Einfluss haben, nicht diskriminieren, d.h. durch die eingesetzten Kriterien Angebote nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund wie z. B. den Jugendschutz systematisch benachteiligen.
Aufsicht
Die Aufsicht über Medienintermediäre ist Aufgabe der Medienanstalten. Sie wird durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) wahrgenommen, der die Verwaltungsspitzen sämtlicher Landesmedienanstalten angehören. Die LMS überprüft im Konzert mit den übrigen Landesmedienanstalten die Einhaltung des Transparenzgebots und des Diskriminierungsverbots und geht dabei Beschwerden von Verbrauchern oder Anbietern journalistisch-redaktioneller Inhalte nach.
Die Landesmedienanstalten sorgen dafür, dass die Meinungsbildung auch bei der Nutzung von Medienintermediären frei und unabhängig stattfinden kann. Denn es muss möglich sein, dass die Nutzer:innen auf eine Vielzahl an Diensten und Kanälen sowie eine Vielfalt an Meinungen und Positionen zugreifen können. Die Vielfaltssicherung – auch online – ist somit eine der Kernaufgaben der Landesmedienanstalten.
und Medienforschung
AUCH INTERESSANT...
Die Regelungen des Medienstaatsvertrags (MStV) stellen die Landesmedienanstalten vor neue, vielfältige Aufgaben im Bereich der Medienintermediäre. Daher führt das DFKI zusammen mit der LMS eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz von KI-Werkzeugen für die Unterstützung der Landesmedienanstalten zur Verifizierung der gesetzeskonformen Umsetzung der Transparenzvorgaben des Medienstaatsvertrages durch Medienintermediäre durch.
Die Studie ergänzt den Medienvielfaltsmonitors und erhebt seit 2016 kontinuierlich Daten zur informierenden Nutzung von Intermediären und ihrer Bedeutung für die Meinungsbildung.
Mit dem Medienvielfaltsmonitor untersuchen und dokumentieren die Medienanstalten kontinuierlich die Entwicklung der Rundfunk- und Medienlandschaft in Deutschland.
Hier finden Sie alle wichtigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien, Satzungen, Staatsverträge, Leitfäden und Merkblätter.
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